Jahrlich werden neue Kartoffelsorten vom Bundessortenamt für den Anbau zugelassen. Da die Anzahl zurückgezogener Sorten unter der der neu zugelassenen liegt, ist damit eine weitere Zunahme zugelassener Sorten verbunden. Neben der in den letzten Jahren erfolgten kontinuierlichen Erweiterung des Sortimentes aus einheimischer Züchtung kommt noch die ebenfalls ansteigende Anzahl der nach § 55 des Saatgutverkehrsgesetzes in Deutschland zur Vermehrung freigegebenen Sorten, die in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassen wurden, hinzu.
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