Das innerstaatliche Sozialversicherungsrecht baut in aller Regel auf dem Territorialitatsprinzip auf, das heisst die erwerbstatige Person ist in jenem Staat versichert, in dem sie tafig ist. Dies ist naturlich nicht sehr praktisch, und es gibt neben verschiedenen Abkommen mit Driftstaaten seit uber 30 Jahren die VO (EWG) 1408/71. Diese gilt fur die EU/EWR-Mitgfiedsstaa-ten und wurde nunmehr durch die VO (EG) 883/2204 abgelost, welche am 1. Mai 2010 in Kraft getreten ist.
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