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【24h】

Berücksichtigung von Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen mit vollständiger oder teilweiser Schuldfreistellung

机译:考虑承担债务,增加债务和承担全部或部分免除债务的履约

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摘要

§ 4f EStG und § 5 Abs. 7 EStG sind durch das AIFM (Alternative Investment Fund Managers)-StAnpG vom 23.12.2013 (BGBl. I 2013 S. 4318) in das EStG eingefügt worden. Rechtstatsächlich sind Schuldübernahmen und Schuldbeitritte in erster Linie bei verbundenen Unternehmen (Konzernen) anzutreffen. Die Regelungen beruhen auf einer an sich einfachen Grundidee: Sie bezwecken, Passivierungsbegrenzungen für den Fall der Verpflichtungsübertragung aufrechtzuerhalten; die Passivierungsbegrenzung setzt sich beim Übernehmer fort (Fußstapfentheorie). Der Beitrag untersucht, ob das BMF-Schreiben dazu beiträgt, die sich bei Anwendung der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG ergebenden Probleme aus der Welt zu schaffen.
机译:2013年12月23日,AIFM(另类投资基金经理)-StAnpG将第4f EStG节和第5段第7段EStG插入到EStG中(BGB1.1 2013年第4318页)。实际上,借贷和债务出资主要存在于关联公司(集团)中。该法规基于一个简单的基本思想:旨在在发生义务转移时维持钝化极限;钝化限制在受让人处继续(足迹理论)。本文探讨了BMF信函是否有助于消除因应用EStG第4f和5(7)条而引起的问题。

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