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PROCEDURE AND SYSTEM FOR INITIATING AND IMPLEMENTING NORTH COMMUNICATION BETWEEN A TELECOMMUNICATION TRANSMISSION AND A NORTH SERVICE, SYSTEM, COMPUTER PROGRAMME
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Verfahren zur Initiierung und Durchführung einer Notrufkommunikation zwischen einem Telekommunikationsendgerät (20) und einem Notrufdienst (40), wobei die Notrufkommunikation zur Übertragung von Notrufinformationen an den Notrufdienst (40) mittels des Telekommunikationsendgeräts (20) und eines Telekommunikationsnetzes (30) vorgesehen ist, wobei der für ein eine Mehrzahl von Teilgebieten (51, 52, 53, 54) umfassendes Gesamtgebiet (50) eingerichtete Notrufdienst (40) eine Mehrzahl von Notrufabfragestellen (41, 42, 43, 44) aufweist, wobei jeweils eine lokal zuständige Notrufabfragestelle (41, 42, 43, 44) der Mehrzahl von Notrufabfragestellen (41, 42, 43, 44) einem bestimmten Teilgebiet (51, 52, 53, 54) der Mehrzahl von Teilgebieten (51, 52, 53, 54) zugeordnet ist, wobei die Notrufinformationen nach der Initiierung der Notrufkommunikation - mittels Aufbau eines Telefonanrufes (voice call) oder Faxanrufes (fax call) zur lokal zuständigen Notrufabfragestelle (41, 42, 43, 44) - der lokal zuständigen Notrufabfragestelle (41, 42, 43, 44) zugeleitet werden, wobei im Fall einer zu initiierenden Notrufkommunikation-- in einem ersten Verfahrensschritt in Abhängigkeit der momentanen räumlichen Zuordnung des Telekommunikationsendgeräts (20) zu einem Teilgebiet (51, 52, 53, 54) der Mehrzahl von Teilgebieten (51, 52, 53, 54) die lokal zuständige Notrufabfragestelle (41, 42, 43, 44) der Mehrzahl von Notrufabfragestellen (41, 42, 43, 44) ermittelt wird,-- in einem dem ersten Verfahrensschritt nachfolgenden zweiten Verfahrensschritt der lokal zuständigen Notrufabfragestelle (41, 42, 43, 44) der Mehrzahl von Notrufabfragestellen (41, 42, 43, 44) die bei dem Telefonanruf oder bei dem Faxanruf benutzte Telefonnummer des Anrufenden sowie eine Notrufkommunikationsinformation übertragen wird oder bereitgestellt wird, und-- in einem dem zweiten Verfahrensschritt nachfolgenden dritten Verfahrensschritt zur Übertragung der Notrufinformationen an die lokal zuständige Notrufabfragestelle (41, 42, 43, 44) der Mehrzahl von Notrufabfragestellen (41, 42, 43, 44) eine Kommunikationsverbindung - in Abhängigkeit der bei dem Telefonanruf oder bei dem Faxanruf benutzten Telefonnummer des Anrufenden und/oder der übertragenen Notrufkommunikationsinformation - zwischen dem Telekommunikationsendgerät (20) einerseits und der lokal zuständigen Notrufabfragestelle (41, 42, 43, 44) der Mehrzahl von Notrufabfragestellen (41, 42, 43, 44) andererseits von der lokal zuständigen Notrufabfragestelle (41, 42, 43, 44) aufgebaut wird und über die Kommunikationsverbindung sowohl Notrufinformationen an die lokal zuständige Notrufabfragestelle (41, 42, 43, 44) als auch weitere Notrufinformationen von der lokal zuständigen Notrufabfragestelle (41, 42, 43, 44) übertragen werden,wobei in einem dem ersten Verfahrensschritt zeitlich vorangehenden vierten Verfahrensschritt eine Registrierung eines Nutzers des Telekommunikationsendgeräts (20) durchgeführt wird, wobei während des vierten Verfahrensschritts die Rufnummer und eine Registrierungsinformation zu einer dem Notrufdienst (40) zugeordneten und/oder für den Notrufdienst (40) erreichbaren Servereinrichtung (49) übertragen werden, wobei die Registrierungsinformation-- wenigstens eine Kennung des Nutzers für wenigstens einen im Notrufdienst (40) mittels der Kommunikationsverbindung verwendeten Dienst umfasst, sofern dieser nicht rufnummernbasiert ist, und/oder-- eine erste Authentifizierungsinformation zur Authentifizierung des Notrufdienstes (40) oder der lokal zuständigen Notrufabfragestelle (41, 42, 43, 44) gegenüber dem Nutzer umfasst und/oder-- eine zweite Authentifizierungsinformation zur Authentifizierung des Nutzers gegenüber dem Notrufdienst (40) oder der lokal zuständigen Notrufabfragestelle (41, 42, 43, 44) umfasst, und/oder-- eine Auswahlinformation und/oder eine Priorisierungsinformation umfasst und/oder-- eine Kundenidentifikationsinformation umfasst, und/oder-- eine Gesundheitsinformation des Nutzers umfasst,wobei die im zweiten Verfahrensschritt übertragene Notrufkommunikationsinformation und die bei dem Telefonanruf oder bei dem Faxanruf benutzte Telefonnummer des Anrufenden auf eine bestimmte, mittels der Servereinrichtung (49) aus einer Mehrzahl von Registrierungsinformationen abrufbare Registrierungsinformation verweist und mittels der Registrierungsinformation die im dritten Verfahrensschritt aufgebaute Kommunikationsverbindung durch die lokal zuständige Notrufabfragestelle (41, 42, 43, 44) der Mehrzahl von Notrufabfragestellen (41, 42, 43, 44) aufgebaut wird.
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