Im Februar beschloss das EU-Parlament, dass verschrei-bungspflichtige Arzneimittel kiinftig per Gesetz mit Sicher-heitsmerkmalen versehen werden mxissen. Welche das sein werden, dariiber wird noch verhandelt. Track-&-Trace-Merk-male gelten als Mindestvoraussetzung, da die Regelung vor allem dazu dienen soil, die Lieferkette vom Hersteller bis zum Patienten zu iiberwachen. Unabdingbar ist jedoch die Erganzung mit sichtbaren Merkmalen, empfiehlt Ulrich Dorstelmann vom Verpackungshersteller Artur Theis, Mit-glied der Edelmann Gruppe.
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