GKV-Versicherte mussen wdhrend ernes Kalenderjahres bis zu einer Belastungsgrenze von 2 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen zu-zahlen. Fur chronisch Kranke liegt die Belastungsgrenze bei 1 Prozent, wenn sie sich therapiegerecht verhalten. Diese ungenaue Regelung aus dem GKV-Wettbewerbsstdrkungsgesetz hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun in der Chroniker-Richtlinie genauer definiert.
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