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【24h】

Allgemeinverbindlichkeit eines GAV

机译:集体协议的一般约束力

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摘要

C.P. Es gibt in unserem Land einige Gesamtarbeitsvertrage (GAV), die vom Bundesrat fur die ganze Schweiz, mit Ausnahme eines oder mehrerer Kantone, allgemeinverbindlich erklart sind. In der Regel besteht in diesen vom "nationalen" GAV ausgenommenen Kantonen auch ein verschiedener nur fur das betreffende Kantonsgebiet allgemeinverbindlich erklarter GAV. So kommt es nicht selten vor, dass ein Unternehmen, welches in mehreren Kantonen tatig ist, von der Anwendung zweier oder mehrerer GAV betroffen ist. Mit einem solchen Fall hatte sich das Bundesgericht im BGE 128 M 13 vom 25. Juni 2001 (Entscheid Nr. 2A.452/2000) zu befassen. Es kam zu folgendem Schluss: Dass ein Betrieb fur im Kanton ausgefuhrte Arbeiten dem kantonalen und fur ausserkantonal ausgefuhrte Arbeiten dem "nationalen" GAV untersteht, verletzt weder das Bundesgesetz uber den Binnenmarkt (BGBM), noch dasjenige uber das offentliche Beschaffungswesen (BoeB), noch dasjenige uber die Allgemeinverbindlicherklarung von Gesamtar-beitsvertragen, noch das Verhalt-nismassigkeitsprinzip, insbesondere in der beruflichen Vorsorge.
机译:C.P.在我们国家,联邦委员会已经宣布了一些集体劳工协议,这些协议对整个瑞士都具有约束力,但一个或多个州除外。通常,在“国家” CLA之外的这些州中,还有一个CLA通常只对相关州具有约束力。在几个州活跃的公司受到两个或多个CLA的应用的影响并不少见。联邦法院必须在2001年6月25日的BGE 128 M 13中处理此类案件(第2A.452 / 2000号决定)。得出以下结论:公司在州内进行的工作要受到州GAV的约束,而在州外进行的工作要受“国家” GAV的约束,这并不违反联邦内部市场法(BGBM)或公共采购法(BoeB)一种是关于集体雇用合同一般具有约束力的声明,另一种是关于比例原则的,特别是在职业养老金计划中。

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