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Bundesregierung beschliesst Gesetzentwurf zu Aromfonds: Das Bundeskabinett hat die Regelungen zur Abwicklung der Kernenergie beschlossen
Mit dem "Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung", dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen mussen, wird die Verantwortung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bund aufgeteilt. Die Bundesregierung folgt damit den Empfehlungen der Kommission zur Uberprufung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK). Die Abwicklung und Finanzierung von Stilllegung, Ruckbau und Verpackung der radioaktiven Abfalle bleibt in der Zustandigkeit der KKW-Betreiber Eon, RWE, EnBW und Vattenfall. Der Bund ubernimmt die Durchfuhrung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des Atommulls.
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