Der BGH hat am 19. November entschieden, dass Gaspreiserhohungen, nicht aber der gesamte Gaspreis eines Versorgers einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegen. Die Richter des achten Zivilsenats des Karlsruher BGH hoben ein Urteil des Landgerichtes Duisburg auf, das auf die Klage eines Kunden der Stadtwerke Dinslaken hin entschieden hatte, dass der Versorger die Angemessenheit seiner Preise nachweisen und seine Kalkulation offenlegen musse. Der Kunde hatte geklagt, nachdem die Stadtwerke ihre Preise fur Erdgas zwischen Januar 2005 und April 2006 mehrmals erhoht hatten.
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