Mit den veranderten Richtlinien zur Kreditvergabe ("Basel II") stellen Bankinstitute nicht nur erhohte Ansprüche an die betriebswirtschaftliche Steuerung des Betriebes, sondern auch an weitere organisatorische Fahigkeiten. So rückt das Thema der Nachfolgeregelung verstarkt in den Blickpunkt. Bankinstitute versuchen offenbar, durch eine rechtzeitige Klarung der Betriebsnachfolge die vom zukünftigen Inhaber haufig zu übernehmenden Kreditverbindlichkeiten und die damit verbundenen Zins- und Tilgungsraten abzusichern. Wahrend es in der Vergangenheit meist üblich war, die Nachfolgefrage erst zu stellen, wenn der Unternehmer die Altersgrenze fast schon erreicht hat, sieht die Gegenwart vollig anders aus: Erfahrungen zeigen, dass Betriebsinhaber bereits ab etwa fünfzig Jahren von Bankmitarbeitern auf dieses Thema angesprochen und um eine moglichst konkrete Darstellung einschliesslich eines angemessenen Zeitablaufs bis zur übernahme gebeten werden.
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