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【24h】

EEG ist keine staatliche Beihilfe

机译:EEG不是国家援助

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摘要

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG 2012) ist nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Beihilfe. Damit widerspricht der Gerichthof nicht nur der EU-Kommission, sondern auch dem Europäischen Gericht (EuG) erster Instanz (Rs. T-47/15). Dessen Urteil hat der EuGH jetzt in zweiter Instanz kassiert (AZ C-405/16) und damit der Klage Deutschlands stattgegeben sowie den Streit um das EEG 2012 beendet. In dem Verfahren ging es um das EEG 2012. Zugunsten von Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen und aus Grubengas erzeugten, sah das Gesetz eine Förderregelung vor, wonach solchen Unternehmen ein höherer Preis als der Marktpreis garantiert wurde. So wird über die sogenannte EEG-Umlage, die zunächst die Stromanbieter zahlen müssen, der Ausbau von Ökostrom finanziert. In der Praxis wälzen die Anbieter diese Umlage jedoch auf ihre Endkunden ab. Dieser sog. Ausgleichsmechanismus regelt die Vergütung des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms durch die Netzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber sowie die Erstattung der im Rahmen dieses Systems ermittelten EEG-Umlage durch die Versorgungsunternehmen. Das Gesetz gewährt außerdem als Ausgleichsregelung Nachlässe für energieintensive Unternehmen.
机译:可再生能源法(EEG 2012)根据欧洲司法法院(ECJ)的决定不援助。因此,法庭不仅与欧盟委员会相矛盾,而且对欧洲法院(eug)的第一例(卢比.T-47/15)相矛盾。他的判决现已在第二审议(AZ C-405/16)中兑现了ECJ,因此德国的诉讼被授予并结束了EEG 2012上的争议。该程序是关于EEG 2012的。关于从可再生能源和矿井天然气产生电力的公司,法律提供了一个资金监管,之后这些公司的储蓄比市场价格更高。因此,首先必须支付电力提供商的所谓的EEG附加费是融资了生态学的扩张。但是,在实践中,提供者在其最终客户上投入这一分配。该所谓的补偿机制规定了网络运营商和传输系统运营商从可再生能源产生的电力的薪酬,以及通过公用事业根据该系统确定的EEG附加费的报销。法律还授予能源密集型公司的补偿制度估计。

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    《Wasserwirtschaft》 |2019年第8期|113-113|共1页
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