Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Veröffentlichungspflicht von Insiderinformationen - Publizitätspflicht bezüglich der Amtsniederlegung des Vorstandsvorsitzenden beginnt, sobald der Vorsitzende dem Aufsichtsrat seinen Rück-trittsentschluss mitgeteilt hat 1. Die Publizitätspflicht beginnt bereits dann, wenn der Bereich interner Willensbildung sich zu einer konkreten Tatsache verdichtet hat und das Ergebnis dieses Willensbildungsprozesses gegenüber einem Entscheidungsträger des Unternehmens als konkrete Tatsache objektiv nach außen zutage tritt.
展开▼