Der BFH hat mit Urteil vom 22. 6. 2010 (VIII R 3/08, DB 2010 S. 2365) entschieden, dass die gleichm??ig von der Bemessungsgrundlage eines betrieblichen Wirtschaftsguts vorzunehmende normale AfA nicht nachgeholt werden kann, wenn sie deshalb vers?umt wurde, weil das Wirtschaftsgut f?lschlich nicht als betrieblich erfasst war. Im konkreten Fall ging es um ein Patent, das in einen Verwertungsbetrieb eingelegt worden war. Einlage, Einlagewert und Restnutzungsdauer des Patents waren Gegenstand einer tats?chlichen Verst?ndigung, die erst Jahre nach der Einlage zustande kam. In der Zwischenzeit hatte es der Kl?ger vers?umt, AfA auf den Einlagewert vorzunehmen. Daraus ergab sich ein Streit über die H?he des noch absetzungsfahi-gen Restbuchwerts. Das FG gab der Klage statt und berücksichtigte den vollen Einlagewert zum Teil als AfA in einem verfahrensrechtlich noch offenen Vz., zum anderen Teil gewinnmindernd bei der Ermittlung des Aufgabegewinns bei der Ver?u?erung des Patents. Die Revision des FA hatte Erfolg.
展开▼
机译:BFH于2010年6月22日作出判决(VIII R 3/08,DB 2010第2365页),它决定,如果这样折算的话,就不能弥补根据公司资产评估基准统一进行的正常折旧。已被覆盖,因为该资产被错误地记录为不可操作。在特定情况下,这是有关一家回收公司申请的专利。专利的保藏金,保藏价值和剩余使用寿命是一项实际协议的主题,该协议要到保藏后数年才能达成。同时,原告未对存入的金额计提折旧。这导致了仍可扣除的剩余账面价值的争议。 FG坚持了申诉,并考虑了全部存款价值,部分是因为程序法中的折旧仍未解决,部分是在出售专利时计算任务收益时减少了利润。 FA的修订成功。
展开▼