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【24h】

Außerordentliche Kündigung: Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB nach Anhörung des Arbeitneh-mers

机译:临时解雇:在听取员工的意见后,BGB第626条第2款开始

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摘要

1. Die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis von den maßgebenden Tatsachen hat und ihm deshalb eine fundierte Entscheidung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses möglich ist. Zu den maßgeblichen Tatsachen gehören auch solche Aspekte, die für den Arbeitnehmer sprechen. Diese lassen sich regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers erfassen. Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen beginnt. Im Regelfall darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer deshalb noch zu dem Ermittlungsbericht einer Detektei befragen.
机译:1.第626(2)条第2款BGB规定的期限始于有权给予通知的人对相关事实具有可靠和尽可能全面的了解,因此能够就延续雇佣关系做出有充分根据的决定。相关事实还包括代表员工说话的方面。没有员工的听觉,就无法定期记录这些内容。有权终止合同的人到目前为止仅显示出可以证明异常终止的正当理由的迹象,可以适当地酌情决定权,进行进一步的调查,并在BGB第626(2)条规定的期限开始之前听取有关人员的意见。因此,雇主通常可以向雇员询问侦探机构的调查报告。

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    《Der Betrieb》 |2011年第7期|p.423-424|共2页
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