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Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleis-tungsunternehmen

机译:与彩票服务公司的信任关系

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摘要

1. Die steuerrechtliche Anerkennung einer sog. Mittelverwendungstreuhand scheidet aus, wenn die vom "Treugeber" erteilte Vollmacht zum Abschluss eines Treuhandvertrags die tatsächliche Mittelverwendung nicht deckt und diese auch nicht durch den "Treugeber" genehmigt wird. 2. Spielgewinnansprüche gegen einen bilanzierenden Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie sind grds. Im Zeitpunkt ihrer Entstehung Gewinn mindernd zu berücksichtigen, wenn keine Anhaltspunkte für eine betrügerische Ausrichtung des Geschäftskonzepts vorliegen. 390 Keine GewSt-Freiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters 1. Der private Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie kann weder die GewSt-Freiheit nach § 3 Nr. 1 GewStG in Anspruch nehmen, noch ist er Einnehmer einer staatlichen Lotterie I. S. des § 13 GewStDV. 2. Gegen die hieraus folgende Doppelbelastung mit Lotteriesteuer und GewSt bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Klägerin betrieb in den Streitjahren (2000-2002) eine Lotto-Servicegesellschaft. Sie organisierte Spielgemeinschaften zur Teilnahme an den wöchentlichen Ausspielungen des deutschen Lotto- und Totoblocks mit von ihr entwickelten Systemreihen (Zahlenkombinationen), welche für die in Spielgemeinschaften verbundenen Mitspieler einzusetzen waren. Eine bei der Vorgängergesellschaft der Klägerin ab Januar 1999 durchgeführte Steuerfahndungsprüfung gelangte zu der Feststellung, dass jene Gesellschaft der Lotteriesteuer unterliege. Gegen die Klägerin ergingen gleichfalls aufgrund der Feststellungen einer Steuerfahndungsprüfung Bescheide über Lotteriesteuer. Die vom FG Köln zugelassene Revision wies der BFH als unbegründet zurück, u. a. mit der Begründung, die Klägerin habe eine der Lotteriesteuer unterliegende Lotterie veranstaltet.
机译:1.如果“受托人”授予的订立信托协议的授权书不涵盖资金的实际使用且“受托人”未批准,则排除了对所谓的受托人使用资金的税法承认。 2.通常要求在未批准的彩票的平衡组织者中赢得比赛。如果没有证据表明该业务概念存在欺诈一致性,则在创建该产品时要减少利润。 390没有任何非国家彩票组织者免征增值税1。未经批准的彩票的私人运营商既无法根据GewStG第3条第1款获得免征增值税的自由,也不能根据§13 GewStDV获得国家彩票的接受者。 2.对于由此产生的彩票税和贸易税的双重负担,没有宪法上的担忧。申请人在有争议的年份(2000-2002年)经营彩票服务公司。它组织了集团参加由其开发的系统系列(数字组合)的德国乐透和Totoblocks每周比赛,这些现金将用于与集团相关的玩家。从1999年1月起对申请人的前身公司进行的税收调查发现该公司要缴纳彩票税。根据税务调查的结果,还向申请人发出了彩票税通知。 BFH拒绝了科隆FG批准的修订,认为没有根据。一个。以申请人组织彩票征税为由。

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    《Der Betrieb》 |2011年第7期|p.391-393|共3页
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