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Steuerrecht

机译:税收法

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摘要

Der BFH hat mit Beschluss vom 28. 10. 2010 (V R 9/10, DB0403300) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Banken und andere Vermögensverwalter, die für einzelne Anleger Wertpapiervermögen verwalten (sog. individuelle Portfolioverwaltung), mit diesen Leistungen der USt unterliegen. Die Finanzverwaltung bejaht dies, sodass der Portfolioverwalter seine Leistung gegenüber dem Anleger mit dem Regelsteuersatz von 19% zu versteuern hat. Der BFH ist demgegenüber in einem Einzelfall von der Steuerfreiheit derartiger Leistungen ausgegangen. Auf dieses Urteil hat die Finanzverwaltung mit einem sog. Nicht-anwendungserlass reagiert. Die Beantwortung der dem EuGH vorgelegten Frage hängt maßgeblich davon ab, welche Bedeutung der EuGH dem sog. Grundsatz der steuerlichen Neutralität bei Leistungen zur Vermögensanlage beimisst.
机译:BFH在2010年10月28日的决定(VR 9/10,DB0403300)中向欧洲法院询问,为个人投资者管理证券资产的银行和其他资产管理人(所谓的个人投资组合管理)是否应受到这些服务的增值税。税务部门对此表示肯定,因此投资组合经理必须以19%的标准税率向投资者征税。相反,BFH在个别情况下假设此类服务免税。税务机关对这一判决作出了反应,即所谓的不适用法令。提交给欧洲法院的问题的答案很大程度上取决于欧洲法院对所谓的投资服务税中性原则的重视。

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    《Der Betrieb》 |2011年第5期|p.13-14|共2页
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