Finanzinstitute sollen erneut Hilfen beim Staat beantragen können. Es sei eine grundlegende Aufgabe des Staates, das Vertrauen der Marktteilnehmer und Bürger in die Stabilität des Bank- und Finanzsystems zu bewahren und die Finanzmarktstabilität zu sichern, heißt es in dem von den Koalitionsfraktionen CDU/ CSU und FDP vorgelegten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts" (BR-Drucks. 17/8343). Der Rechtsausschuss des Bundestags hat den Gesetzentwurf am 25. 1. 2012 beschlossen.
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