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Ausgewählte Leitsätze der obersten Bundesgerichte

机译:最高联邦法院的部分原则

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摘要

Wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer i. Ü. privat genutzten Halle betrieben, dann können anteilige Gebäudekosten nicht als Betriebsausgaben im Wege der sog. Aufwandseinlage bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte des Betriebs „Stromerzeugung" berücksichtigt werden. Insbesondere kommt keine Aufteilung der Gebäudekosten nach dem Verhältnis der jeweils für die Nutzungsüberlassung der Halle und der Dachfläche tatsächlich erzielten oder abstrakt erzielbaren Mieten in Betracht.
机译:如果光伏系统位于i的屋顶上。 Ü。私人大厅,那么在确定“发电”公司的商业收入时,不能通过所谓的成本贡献将成比例的建筑成本作为运营支出考虑在内实际达到的屋顶空间或抽象可达到的租金。

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    《Der Betrieb》 |2014年第12期|M6-M7|共2页
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