Der unilaterale „Bruch" des in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Vereinbarten (sog. Treaty over-riding) stellt eine Verletzung von Völkervertragsrecht dar, der zur Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Gesetzesnorm führt, es sei denn, es gibt hierfür schwerwiegende Rechtfertigungsgründe (Beachtung der Menschenwürde, Beachtung der Grundrechte).
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