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Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen

机译:分期付款实现利润

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摘要

Der BFH hat mit Urteil vom 14.05.2014 (a.a.O.) entschieden, dass eine Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nach § 8 Abs. 2 HOAI 1995 nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung, sondern bereits dann eintritt, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung entstanden ist. Dies folge aus dem Realisationsprinzip, demzufolge Gewinne nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind, und entspreche damit den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Sie sind für die steuerrechtliche Gewinnermittlung maßgeblich (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Die Entscheidung wurde im BStBl. Teil Ⅱ veröffentlicht; die Grundsätze der Entscheidung sind damit über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden.
机译:BFH于2014年5月14日(地点:Cit。)作出判决,决定工程师根据HOAI 1995第8条第2款实现计划服务利润不仅发生在接受或提交最终费用发票时,而且已经发生在预付款项产生时是。这是基于变现原理的,在变现原理中,只有在结算日变现才考虑利润,因此符合适当记账的商法原则。它们对于根据税法确定利润具有决定性作用(EStG第5条第1款第1句)。该决定在BStBl中进行。第二部分出版;因此,该决定的原则通常应适用于所决定的个案以外的情况。

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    《Der Betrieb》 |2015年第28期|1566-1567|共2页
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