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BAG: Altersdiskriminierung durch das Konzept '60+' für Führungskräfte?

机译:BAG:通过经理的“ 60 +”概念进行年龄歧视?

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摘要

Der im Oktober 1952 geborene Kläger war in der Zeit von August 1985 bis Oktober 2012 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Automobilindustrie, seit dem Jahr 1995 als Verkaufsleiter PKW in einer der Niederlassungen der Beklagten beschäftigt. Als Verkaufsleiter gehörte er dem Kreis der leitenden Führungskräfte an. Im Arbeitsvertrag hatten die Parteien eine Befristung des Arbeitsverhältnisses mit Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbart. Im Jahr 2003 führte die Beklagte das Konzept „60+" für leitende Führungskräfte ein, das die Möglichkeit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Vollendung des 60. Lebensjahres u.a.. gegen Zahlung eines Kapitalbetrages vorsah. Im Juli 2003 unterbreitete die Beklagte dem Kläger ein entsprechendes Angebot auf Änderung seines Arbeitsvertrags, das der Kläger bis zum 31.12.2005 annehmen konnte. Der Kläger nahm das Angebot im Dezember 2005 an. Im Jahr 2012 trat an die Stelle des Konzepts „60+" das Konzept „62+". Alle leitenden Führungskräfte, die einen Vertrag auf der Grundlage des Konzepts „60+" hatten und im Jahr 2012 das 57. Lebensjahr vollendeten, erhielten ab November 2012 ein Angebot, einen Vertrag auf der Grundlage des neuen Konzepts abzuschließen. Der Kläger schied mit Ablauf des 31.10.2012 aus dem Arbeitsverhältnis aus und erhielt einen Kapitalbetrag iHv. 123.120,00 €. Die Befristung seines Arbeitsverhältnisses auf den 31.10.2012 hat der Kläger nicht mit einer Entfristungsklage angegriffen. Der Kläger sieht sich u.a.. sowohl durch die Vereinbarung der Befristung seines Arbeitsverhältnisses auf die Vollendung des 60. Lebensjahres als auch dadurch wegen des Alters benachteiligt, dass die Beklagte es unterlassen hat, ihm eine Umstellung seines Arbeitsverhältnisses auf das Konzept „62+" anzubieten und verlangt die Feststellung, dass die Beklagte ihm nach § 15 Abs. 1 AGG den aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen hat, sowie Zahlung einer Entschädigung nach §15 Abs. 2 AGG.
机译:原告出生于1952年10月,在1985年8月至2012年10月期间受雇于汽车行业的一家公司,自1995年以来一直在被告的其中一个分支机构担任汽车销售经理。作为销售经理,他属于高级经理组。在雇用合同中,双方同意在65岁以后限制雇用关系。在2003年,被告为高级管理人员引入了“ 60+”概念,这提供了终止60岁以下雇佣关系的一次性付款的可能性,2003年7月,被告向原告提出了相应的报价。更改其雇佣合同,原告一直可以接受到2005年12月31日。原告于2005年12月接受了该要约。2012年,“ 60+”的概念被“ 62+”的概念取代。拥有基于“ 60+”概念的合同,并于2012年年满57岁,并从2012年11月开始接受报价以签订基于新概念的合同。原告于2012年10月31日离开雇佣关系,并获得一笔整笔资金。 €123,120.00。原告没有在2012年10月31日采取免除诉讼来攻击其受雇关系的限制。原告认为自己处于不利地位,其中包括同意将其雇佣关系限制在60岁以下以及被告未能向其提供雇佣关系转换为“ 62+”概念的年龄,以及要求确定被告必须根据AGG第15条第(1)款的规定,就因其提前退休而造成的物质损失赔偿他,并根据AGG第15条第(2)款支付赔偿。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2016年第12期|M15-M15|共1页
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