Am 31.07.2019 hat die Bundesregierung den RegE des Jahressteuergesetzes 2019 veröffentlicht. In diesem Rahmen sollen u.a. die Tatbestandsvoraussetzungen des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs an das EuGH-Urteil in der Rs. EV vom 20.09.2018 angepasst werden. Allerdings überspannt der Gesetzgeber nach Auffassung der Autoren den europarechtlichen Bogen, was Beteiligungserträge von KapGes. mit Sitz und Geschäftsleitung in einem anderen EU-Mitgliedstaat betrifft.
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