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Pflicht zur Bildung mitbestimmten Aufsichtsrats bei Holdinggesellschaft: Zurechnung von Arbeitnehmern der Beteiligungsgesellschaften

机译:在控股公司成立共同确定的监事会的义务:控股公司员工的归属

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摘要

AktG §§ 98,99, FamFG §§ 63,65a) Der von einem Aktionär gestellte Antrag auf Überprüfung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats kann allenfalls in Ausnahmefällen als rechtsmissbräuchlich angesehen werden.b) Auch eine Holdinggesellschaft, deren satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand in dem Erwerb, Halten und der Veräußerung von Beteiligungen besteht, kann ihrer tatsächlichen Geschäftstätigkeit nach als Konzernobergesellschaft anzusehen sein, sodass ihr die Mitarbeiter ihrer Beteiligungsgesellschaften zuzurechnen sind und bei ihr ein mitbestimmter Aufsichtsrat zu bilden ist.
机译:AktG§§98.99,FamFG§§63.65a)在特殊情况下,股东提出的审查监事会组成的请求最多可被视为侮辱就其实际业务活动而言,可以将投资的出售视为母公司,这样就可以将其投资公司的雇员归于母公司,并且必须与该母公司共同设立一个监事会。

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    《Der Betrieb》 |2018年第31期|1853-1856|共4页
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