Leistet ein Arbeitnehmer Mehrarbeit oder Überstunden, stellt sich die Frage, ob und wie diese Arbeitsleistung zu entgelten ist. Überwiegend fehlen hier klare arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen. Solange es hierbei nicht zu Auseinandersetzungen kommt, ist die Thematik uninteressant; wenn aber das Problem des Ausgleichs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer strittig ist, muss nicht selten eine arbeitsgerichtliche Klärung herbeigeführt werden, wobei die Beweislage im Einzelfalle sehr schwierig sein kann.
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