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【24h】

Natureingriffe im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sind von artenschutzrechtlichen Verboten nicht freigestellt. Zu den Kriterien der Erholungseignung einer Landschaft. Straße im Regionalen Grünzug und Beeinträchtigung der Freiraumerholung und klimatis

机译:根据物种保护法,在发展计划范围内干扰自然不能免除禁令。以景观休闲娱乐性为标准。区域绿地中的道路与开放空间娱乐和攀爬的损害

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    《Natur und Recht》 |2004年第6期|p.00000393-00000397|共5页
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