Als Unterzeichnerstaat der CBD hat Deutschland die Verpflichtung, einen erkennbaren Beitrag zum „Arbeits-programm für Schutzgebiete" der CBD zu leisten. Mit der abgeschlossenen Gebietsmeldung zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000, die 14 % der terrestrischen und 41 % der marinen Fläche Deutschlands umfasst, sowie mit der Ausweisung zahlreicher Naturschutz- und Großschutzgebiete hat Deutschland schon einige Erfolge bei der Schaffung eines ökologisch repräsentativen Schutzgebietssystems erreicht. Jedoch gibt es durchaus noch fachliche Defizite. Zum Beispiel sind die großen Ströme (einschließlich Auen), Bruchwälder, bestimmte Grünlandgesellschaften sowie extensiv bewirtschaftete Äcker nicht ausreichend ins deutsche Schutzgebietssystem einbezogen. Auf Grund dieser Defizite ist u. a. die Ausweisung weiterer Nationalparks und Biosphärenreservate notwendig. Funktionale Defizite bestehen u. a. in der oftmals zu geringen Größe der Schutzgebiete und der zu hohen Nutzungsintensität. Erforderlich ist weiterhin die Umsetzung des nationalen Biotopverbunds laut § 3 Bundesnaturschutzgesetz. Darüber hinaus werden Defizite vor allem in der finanziellen und personellen Ausstattung, in der z. T. mangelnden Zuständigkeit für hoheitliche Aufgaben sowie in unzureichenden rechtlichen Regelungen gesehen. Voraussetzung zur Überwindung dieser Probleme ist auch der entsprechende politische Wille.
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