1. Werden Internetnutzer mittels unberechtigter Abmahnungen dazu aufgefordert, das Streaming bestimmter Inhalte zu unterlassen, von denen in den Abmahnungen behauptet wird, das Streaming sei von einer Vorlage erfolgt, die auf einer bestimmten Website öffentlich zugänglich gemacht worden sei, so stellt dies einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Betreibers dieser Website dar. 2. Eine Abmahnung ist insbesondere dann unberechtigt, wenn der abgemahnten Person in der Begründung der Abmahnung zwar vorgeworfen wird, sie habe eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte bzw. öffentlich zugänglich gemachte Vorlage gestreamt, jedoch aus der Abmahnung nicht ersichtlich wird, woran die Person diese offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen, und eine solche Erkennbarkeit auch sonst nicht ersichtlich ist.
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