Bei Verknüpfungen betroffener Rechtsnormen stellt sich insbesondere die Frage geeigneter Ermittlungen von Kriterien (z. B. Schwermetallgehalte in Festphase) über definierte Körnungen in mineralischen Feinböden. Erste fachrechtsübergreifende Entwürfe einer numerisch untersetzten Legaldefinition des Begriffes Körnungsart wurden vorgeschlagen. Die o. g. Fragestellung hat an Bedeutung zugenommen, zumal im Sinne des Bundes- Bodenschutzgesetzes unterstellt wurde: „Auf die Bodenart (resp. Körnungsart; d. Verf.) (Humus, Gestein etc.) kommt es dabei nicht an." (ERBGUTH et STOLLMANN, 2002, S. 412f.).
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