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【24h】

Keine Strafbarkeit für fremdes Verhalten nach dem Bundesstra?en-Mautgesetz 2002

机译:根据2002年联邦道路通行费法,对外国人的行为不承担刑事责任

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摘要

§ 20 Abs 2 BStMG bezieht sich auf das Verhalten des Fahrzeuglenkers (Benützung der Mautstrecke ohne ordnungsgem??e Entrichtung der fahrleistungsabh?ngigen Maut). Aus der Beschreibung des ?u?eren Tatbestandes geht nicht ansatzweise hervor, dass ein Fahrzeuglenker auch zu bestrafen ist, wenn ihm ein bestimmtes Verhalten nicht zurechenbar ist. Unter welchen Voraussetzungen dem Fahrzeuglenker schuldhaftes Verhalten vorwerfbar ist, regelt § 20 Abs 2 BStMG nicht. Insoferne ist auf das VStG, insbesondere auf dessen § 5 Abs 1 VStG iVm den Bestimmungen des BStMG zu verweisen, welche die Pflichten des Fahrzeuglenkers und damit auch den Ma?stab für objektiv sorgfaltswidriges Handeln festlegen. § 20 Abs 2 BStMG verst??t auch nicht gegen den Gleichheitssatz. Indem er lediglich das ?u?ere Tatbild festlegt, bezieht er sich ausschlie?lich auf das Verhalten des Fahrzeuglenkers und sieht keine "fiktive" Verantwortlichkeit des Lenkers vor. Auch im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art 7 EMRK und Art 18 B-VG ist wiederum zwischen dem objektiven Tatbestand und der subjektiven Tatseite zu unterscheiden. § 20 Abs 2 BStMG regelt den ?u?eren Tatbestand und legt dabei das (verp?nte) Verhalten klar und eindeutig fest. Dadurch gibt er dem Einzelnen die M?glichkeit, sich rechtm??ig zu verhalten bzw sein Verhalten am Gesetz zu orientieren, ohne dass ein Versto? gegen das Erfordernis eines ad?quaten Determinierungsgrades erkannt werden k?nnte. Die subjektive Tatseite wird hingegen nicht durch die angefochtene Bestimmung des BStMG, sondern durch andere Bestimmungen im Zusammenhalt mit § 5 Abs 1 VStG erfasst, die der UVS nicht angefochten hat.
机译:BStMG第20条第2款与车辆驾驶员的行为(使用收费路线而未适当支付取决于里程的收费)有关。从对外部事实的描述中,并没有开始表明,如果某种行为不归因于他,那么该车辆驾驶员也将受到惩罚。 BStMG第20条第(2)款并未规定应归咎于罪恶行为的条件。在这方面,应参考VStG,尤其是VStG的第5段第1款,以及BStMG的规定,后者规定了车辆驾驶员的职责,因此也是客观上应尽的责任的准绳。 BStMG第20条第2款也没有违反平等原则。通过仅规定外部犯罪现场,他仅指车辆驾驶员的行为,而不规定驾驶员方面的任何“虚拟”责任。关于对《欧洲人权公约》第7条和第18 B-VG条的确定性的要求,必须再次区分客观事实和主观事实。 BStMG第20条第2款规定了外部事务状态,并明确,明确地定义了(迟来的)行为。这使个人有机会在不违反法律的情况下依法行事或以其行为为基础。可以根据足够的决心来确认。但是,主观事实不包括在BStMG的有争议条款中,而是在其他条款中与VStG的第5(1)节相关,而UVS并未对此有争议。

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