Ziel dieser Untersuchung am Universitätsklinikum Regensburg war es, die Einstellung zu Vorsorgedokumenten von Patienten mit einer Tumorerkrankung (Strahlentherapie) im Vergleich zu Patienten mit ebenfalls schwerwiegenden Krankheitsbildern (Kardiologie) und Patienten mit „einfachen“, potenziell nicht lebensbedrohlichen Verletzungen und Erkrankungen (Unfallchirurgie) herauszufinden.ududZu dem Thema Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung) wurde in den Jahren 2008/2009 eine umfangreiche Datenerhebung mittels Fragebogen bei je 50 Patienten aus den obengenannten Patientengruppen durchgeführt. ududInsgesamt besaßen 40 % der 150 untersuchten Patienten ein Vorsorgedokument, am häufigsten die kardiologischen Patienten, die strahlentherapeutischen und unfallchirurgischen Patienten deutlich seltener. Jedoch unterschieden sich die drei Gruppen in ihren Einstellungen zum Thema Patientenverfügungen nicht wesentlich voneinander. Obwohl als Hauptvorteil der Patientenverfügung die Selbstbestimmung genannt wurde, zeigte die Frage nach der Verbindlichkeit den Wunsch, Angehörige in die Entscheidung mit einzubeziehen und dabei Abweichungen des vorausverfügten Willens zu tolerieren. ududZusammenfassend ist festzustellen, dass sich zwar die Mehrzahl der Patienten mit dem Thema Vorsorge beschäftigte, doch führte dies nicht automatisch zum Verfassen eines Vorsorgedokuments. Eine Unterstützung durch Ärzte bei diesem Thema wäre hilfreich und erwünscht. Hierfür sind sowohl eine gezielte Ausbildung als auch eine angemessene Vergütung dieser zeitaufwendigen Gespräche notwendig.ud
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