Beim Blick in die Arbeitsstattenverordnung findet man Mindestvorschriften fur die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschaftigten an deren Arbeitsplatz. Besonders strenge Regeln gelten im Umgang mit krebserzeugenden Emissionen, die etwa bei der Bearbeitung von Chrom-Nickel-Verbindungen entstehen: Die Technischen Regeln fur Gefahrstoffe< schreiben in diesem Fall als Grenzwert fur die Ruckfuhrung maximal ein Zehntel des entsprechenden TRK-Wertes vor. Durch neue Fertigungsverfahren wie die Werkstoffbearbei-tung mit Hilfe von Laserstrahlen entstehen heute jedoch zunehmend Schadstoffemissionen mit Partikelgrossen im Nanometer-Bereich. Damit die Konzentration der Gefahrstoffe eine definierte technische Richtkonzentration (TRK-Wert) nicht uberschreitet, mussen solche luftgetragenen Schadstoffe direkt an der Entstehungsstelle abgesaugt und gefiltert werden.
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