Planer und Bauausfuhrende, die bei Neubau oder Renovierung eines Wohnhauses auf eine kontrollierte Luftungsanlage verzichten, begeben sich auf dunnes Eis und setzen sich Haftungsrisiken aus. Das ist das Ergebnis des Rechtsgutachtens "Erfordern die allgemein anerkannten Regeln der Technik in Wohnungen eine kontrollierte Luftung?", das der Bundesverband fur Wohnungsluftung e.V. (VFW), Viernheim, in Auftrag gegeben hatte. Ausgearbeitet hat es Rechtsanwalt Dietmar Lampe von der auf Baurecht spezialisierten Kanzlei Heiermann Franke Knipp, Frankfurt.
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