Gastransportleitungen gehoren nach den regulatorischen Bestimmungen spatestens mit 65 Jahren zum "alten Eisen" und mussten eigentlich ersetzt werden. Gasnetzbetreiber konnen nach & 6 der Netzentgeltverordnung mit Transportleitungen, die mehr als 65 Jahre in Betrieb sind, keine Rendite mehr erzielen, weil die Leitungen spatestens dann vollstandig abgeschrieben sind.
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