Transformationsprozesse wie jener, den der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveranderungen (WBGU) als "Landwende im Anthropozan" umschrieben hat, werden regelmassig durch planerische Schritte vorbereitet, flankiert und vollzogen. Bereits das geltende Recht avisiert planerisch gesteuerte sektorale okologische Transformationsprozesse: So zielt die Wasserrahmenrichtlinie auf die Herstellung eines guten Gewasserzustands, der mit dem Instrumentarium einer Massnahmenplanung erreicht werden soll. Die Mitgliedstaaten haben sowohl die Ziele als auch die notwendigen Massnahmen in planerischen Verfahren zu entwickeln, in denen Defizite systematisch ermittelt, Ziele in Bewirtschaftungsplanen fixiert, entsprechende Losungen in Massnahmenprogrammen entwickelt und diese Plane schliesslich umgesetzt werden. In ahnlicher Form soll das Planungsrecht auch ein Schlusselinstrument fur kunftige umfassendere Transformationen darstellen, das die avisierten Umgestaltungen lenken, zugleich aber die Einhaltung rechtlicher Grenzen sicherstellen muss.
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