Mit der Einführung der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Stra?entunneln (RABT 2006) beziehungsweise der Ver?ffentlichung der Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Stra?entunneln mit einer Planungsgeschwindigkeit von 80 beziehungsweise 100 km/h (EABT) werden die Vorgaben in der EU-Richtlinie 2004/54/EG zur Anwendung von Risikoanalysen bei der Bewertung der Sicherheit von Stra?entunneln in das nationale Regelwerk überführt. Danach werden Risikoanalysen erforderlich, wenn ein Stra?entunnel entweder eine besondere Charakteristik aufweist oder in seiner geometrischen Ausbildung beziehungsweise sicherheitstechnischen Ausstattung von den Vorgaben im Regelwerk abweicht. Seit der Ver?ffentlichung der aktuellen Methodik zur Sicherheitsbewertung von Stra?entunneln gem?? BASt-Heft B66 ?Sicherheitsbewertung von Stra?entunneln" im Jahr 2009 liegen zwischenzeitlich umfangreiche Erkenntnisse bei der Umsetzung des Verfahrens und der praktischen Anwendung in risikoanalytischen Untersuchungen vor. Des Weiteren wurden in dem Fachbereich zahlreiche Forschungsprojekte zu speziellen Fragestellungen durchgeführt und wesentliche neue Erkenntnisse zu bisher unberücksichtigten Parametern gewonnen. Sowohl das methodische Vorgehen als auch grundlegende Parameter und Annahmen der Methodik entsprechen daher nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.
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