Unsichtbar für ?ffentlichkeit und Politik erreichen viele Kan?le vorzeitig das Ende ihrer geplanten Nutzungsdauer. Die in der Vergangenheit oftmals niedrigen Investitionen in die Instandhaltung der Entw?sserungssysteme führen nach Erfahrungen der Veranstalter aufgrund der Altersstruktur der Netze bei Beibehaltung aktueller Sanierungsraten zu einem schnell steigenden Ausfallrisiko der Abwasseranlagen. In solchen F?llen ist es fraglich, ob die Kommunen mit ihren beschr?nkten personellen Ressourcen zukünftig überhaupt noch die Anforderungen an den Betrieb und Unterhalt ihrer Entw?sserungssysteme gem?? WHG erfüllen k?nnen. Erschwert wird diese Aufgabe auch durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW (17.05.2022), das einen gleichzeitigen Ansatz einer kalkulatorischen Abschreibung des Anlageverm?gens auf der Basis seines Wiederbeschaf-fungszeitwertes sowie einer kalkulatorischen Nominalverzinsung auf der Basis seines Anschaffungsrestwertes in der Abwassergebührenkalkulation untersagt.
展开▼