Die Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine haben bei ?ffentlichen Bauauftr?gen zurverst?rkten Anwendung von Preisgleitklauseln geführt. Der ursprünglich bis Ende Juni geltende Erlass wurde bisjahresendeverl?ngert. Um die Anwendungin derPra-xis zu vereinfachen, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Erlass zur Preisgleitklausel modifiziert. Insbesondere bei Baustoffen, die - wie in der Kanalsanierung-als Verbundstoffe zum Einsatz kommen, werden Vereinfachungen angeboten. Au?erdem wurde ein neues Formblatt 225a für das Vergabehandbuch des Bundes eingeführt. Die Neuerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Im Erlass hei?t es: ?Soweit Verbundbaustoffe verarbeitet oder in den Textbausteinen des Standardleistungsbuchs in einer Position mehrere der benannten Stoffe zusammengefasst werden und der Aufwand zur Ermittlung der einzelnen Stoffanteile unverh?ltnism??ig ist, kann auf den Stoff mit dem h?chsten Stoffanteil innerhalb des Verbundbaustoffs oder der Ordnungsziffer abgestellt werden. Unverh?ltnism??ig ist der Aufwand dann, wenn die Dauer der Vergabevorbereitung nicht unerheblich verz?gert würde."
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