In der Schweiz muss in allen Kantonen gemeinsam mit der Baueingabe ein Larmschutznachweis vorgelegt werden. Aufgrund der Larmemissionen sind aussen aufgestellte Luft/Wasser-Warmepumpen in der Schweiz generell bewilligungspflichtig. Nur Anlagen, die die entsprechenden Larmimmissions-Planungswerte und kumulativ auch das Vorsorgeprinzip (Berucksichtigung einer nachtraglichen Bebauung) gemass Umweltschutzgesetz (USG) einhalten, werden genehmigt.
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