Eine neue Studie von Avenir Suisse mit exklusiven, vom Bundesamt fur Sozialversicherungen (BSV) zur Verfugung gestellten Zahlen zeigt auf, wie die (Wieder-)Eingliederung von Personen mit Behinderungen in den Kantonen optimiert werden kann. Davon profitieren nicht nur Erkrankte, sondern auch private und staatliche Leistungstrager. Eine Rente wird erst zugesprochen, wenn der Betroffene nicht in den primaren Arbeitsmarkt integriert werden kann. Die ohnehin anspruchsvolle Wiedereingliederung wird gegenwartig durch die Pandemie erschwert: Einerseits stehen weniger geeignete Stellen offen, anderseits durfte sich die Zahl der IV-Anmeldungen erhohen, weil seit Ausbruch der Coronakrise rund sechsmal mehr Personen unter Symptomen einer schweren Depression leiden.
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