In der Reihe „direkt" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ist vor kurzem das Heft 64/2008 mit dem Titel: „Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für seh- und hörgeschädigte Menschen" erschienen.rnDer öffentliche Verkehrsraum soll nach gesetzlichen Zielvorgaben für behinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen barrierefrei gestaltet werden. Gerade im ÖPNV sind in den letzten zwei Jahrzehnten bekanntermaßen erhebliche Verbesserungen in Bezug auf die Barrierefreiheit erzielt worden, wie Einführung der Niederflurtechnik bei Bussen und Bahnen des ÖPNV, Bodenindikatoren als Regelausführung bei neuen Bahnsteigen der Eisenbahnen, Nachrüstung von U-Bahnstati-onen mit Aufzügen etc. Die besonderen Anforderungen seh- und hörgeschädigter Menschen sind im öffentlichen Raum zum Teil noch nicht hinreichend erfüllt, wie das Forschungsprojekt FE 70.0740 des BMVBS gezeigt hat. Infolge der demografischen Entwicklung wächst auch die quantitative Bedeutung der Berücksichtigung der Belange sensorisch geschädigter Menschen.
展开▼