Kaum ein Unternehmen, das sich regelmäßig an Bauausschreibungen beteiligt, kann sich der „geübten Praxis" entziehen, den ohnehin umfangreichen Angebotsunterlagen noch ein eigenes Anschreiben beizufügen. Auf eigenem Geschäftspapier richtet man noch eine persönliche Empfehlung an die Vergabestelle etwa dahingehend, dass man eine ordnungsgemäße und fristgerechte Leistung zusichere und sieh über eine Auftragserteilung freue. Oftmals werden Bieteranschreiben auch dazu genutzt, irgendwelche inhaltlichen Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen anzubringen, sei es zu einzelnen vermeintlich unklaren Positionen im LV, sei es zu einem beigeschlossenen Nebenangebot. Seltener geworden sind die Fälle, in denen Bieter einen Nachlass im Begleitschreiben und nicht an der nach §§ 13 Abs. 4, 16 Abs. 9 VOB/A bezeichneten Stelle anbieten.
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