Fällt im Rahmen von Straßensanierungsmaßnahmen Straßen-aufbrueh an, so muss dieser - bevor über die weitere Verwendung entschieden werden kann - zunächst auf mögliche Teer-/Pechbestandtei-le bewertet werden. Handelt es sich um reinen Ausbauasphalt, ist eine Wiederverwendung im Straßenbau direkt möglich. Werden bestimmte Schadstoffmengen übertroffen, handelt es sich um teerhaltigen Straßenaufbruch, der abhängig von der Höhe der Belastung auf unterschiedliche Weise entsorgt werden muss oder verwertet werden kann. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat schon 2015 im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 16/2015 darum gebeten, ab dem 1.1.2018 den Wiedereinsatz von teerhaltigem Straßenaufbruch im Straßenbau nicht mehr zuzulassen. Ausschlaggebend dafür war, dass eine komplette Entfernung des PAK-haltigen Materials aus dem Stoffkreislauf erwünscht ist und damit eine weitere Verdünnung vermieden wird. Es ist davon auszugehen, dass auch Kreise, Gemeinden und Kommunen diesem Vorge- hen folgen werden und damit die Verwertung im Straßenbau nicht oder nur noch selten erfolgt. Es bleiben die Optionen der thermischen Behandlung und der Beseitigung oder Verwertung auf der Deponie.
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