Aus gutem Grund ist das sichere Verschließen von Fugen in Verkehrsflächen genau geregelt. Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen in der Fassung von 2015 (ZTV Fug-StB 15) gelten beim Straßenneubau, bei Erhaltungsmaßnahmen und für Flugplatzbefestigungen.
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