(1) Der „Leitfaden für die Behandlung von zeitgebundenen Kosten (ZGK) im Tunnelbau" ist mit dem Ziel erarbeitet worden, die Kriterien zur Ausschreibung und Abrechnung von ZGK im Tunnelbau zu vereinheitlichen und damit eine gute Abrechnungsbasis für den Bau von Straßentunneln in geschlossener Bauweise zu schaffen.
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