Die Bundesregierung hat in der letzten Woche einen Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Die vorgesehenen Bußgelder bei Verstößen gegen die neue EU-Verordnung zur Netzneutralität sollen bis zu 500.000 Euro betragen. Wie wirkungsvoll diese Sanktionen tatsächlich sein werden, sollte nach Ansicht des Verbandes der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) erst einmal abgewartet werden. Befürchtungen, große Provider könnten solche Strafen aus der Portokasse zahlen, sind möglicherweise nicht unbegründet. Doch ein festgestellter Verstoß gegen die EU-Verordnung bleibt rechtswidriges Verhalten, unabhängig von der Höhe der Strafe. Auch große Konzerne werden solche Negativmeldungen nicht als geschäftsfördernd ansehen. Für die geplanten Gesetzesänderungen ist zwar keine Befristung vorgesehen. Sollten sich die Sanktionen jedoch nicht bewähren, muss der Gesetzgeber aus Sicht der IfKom selbstverständlich angemessen nachregeln. Der Gesetzentwurf nimmt nun den Weg über den Bundesrat in den Bundestag.
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