Die Europäische Kommission hat gegen Eon AG und ihr Tochterunternehmen Eon Ruhrgas AG sowie gegen GDF Suez SA Geldbußen in Höhe von insgesamt 1,106 Mrd. € verhängt. Die Unternehmen hätten durch die Aufteilung von Märkten gegen das in Art. 81 EG-Vertrag verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen verstoßen. Die Geldbußen gegen Eon/Eon Ruhrgas und GDF Suez belaufen sich auf je 553 Mio. €.rnRuhrgas - jetzt Eon Ruhrgas und Teil des Eon-Konzerns - und Gaz de France - jetzt Teil von GDF Suez - hatten sich im Jahr 1975 anlässlich des gemeinsamen Baus der Megal-Pipeline, über die russisches Gas nach Deutschland und Frankreich importiert wird, darauf geeinigt, kein über diese Rohrleitung transportiertes Gas im Inlandsmarkt des jeweiligen anderen Unternehmens zu verkaufen. Auch nach der Liberalisierung der europäischen Gasmärkte hielten die beiden Unternehmen an dieser Marktaufteilungsvereinbarung fest und rückten erst 2005 endgültig von ihr ab.
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