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【24h】

Anspruch auf Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts: Keine Durchsetzung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gem. § 51b GmbHG analog - Zuständigkeit des Streitgerichts

机译:有权提交年度财务报表和管理报告:根据§51b GmbHG类似物-争议的管辖权

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摘要

Der Antragsteller ist mit einem Anteil von 49% am Stammkapital neben L. S. Gesellschafter der Antragsgegnerin, deren Sitz in Augsburg ist. Trotz mehrmaliger Aufforderung des Antragstellers lehnt die Antragsgegnerin die Übermittlung der Jahresabschlüsse zum 30. 4. 2003 und 30. 4. 2004 ab. Der Antragsteller beantragt die Verurteilung der Antragsgegnerin zur Aushändigung des kompletten Jahresabschlusses mit Anhang und Lagebericht sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers zum 30. 4. 2002, 30. 4. 2003 und 30. 4. 2004, hilfsweise die Aushändigung dieser Unterlagen an die beiden Gesellschafter. Das LG Augsburg hat den Rechtsstreit an das LG München I verwiesen. Das LG München I hat seine Verfahrenszuständigkeit als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit als nicht gegeben angesehen und den Rechtsstreit an das LG Augsburg -Kammer für Handelssachen, Streitgericht - verwiesen.
机译:申请人拥有49%的股本,与被申请人的合伙人L. S.一起,其注册办事处位于奥格斯堡。尽管申请人提出了多次要求,但被申请人拒绝提交截至2003年4月30日和2004年4月30日的年度财务报表。申请人要求判处被告人截至2002年4月30日,2003年4月30日和2004年4月30日的全部年度财务报表,附注和管理报告以及审计报告,或者将这些文件移交给两名股东。 LG奥格斯堡(LG Augsburg)已将法律纠纷移交给LG I. LG慕尼黑一世认为其不存在作为自愿管辖权法院的管辖权,并将法律纠纷移交给LG奥格斯堡商会争议法院。

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