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Verbrauchsgüterkauf durch Agenturgeschäft: Keine generelle Unzulässigkeit von Agentur geschäften im Gebrauchtwagenhandel mit Ver brauchern
Der Kläger erwarb am 28.10.2002 in den Geschäftsräumen des Beklagten, der einen Gebrauchtwagenhandel betreibt, einen dort ausgestellten gebrauchten Pkw zum Preis von 14990?. Der unter Verwendung eines Vertragsformulars „Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines Kraftfahrzeuges" des Beklagten erstellte schriftliche Kaufvertrag weist als Verkäufer M. Ma. aus. Weiter heißt es im Vertragstext: „Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei Körperschäden. Der Käufer erhält eine Garantie, gemäß Garantievereinbarung Nr. 44736, aus der alle Garantiebestimmungen ersichtlich sind."
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