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Betriebsratswahl: Unwirksamkeit bei nicht aus- reichender Unterrichtung ausländischer Arbeit- nehmer

机译:劳资联合会选举:如果未向外国雇员提供足够的信息,则无效

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摘要

Die im Betrieb der Beteiligten zu 6), einem Catering-Unternehmen im Bereich der Luftfahrt, beschäftigten Antragsteller zu 1) bis 4) sind ausländischer Herkunft. Das Wahlausschreiben für die Betriebsratswahl, die im März 2002 stattfand, war nur in deutscher Sprache bekannt gemacht worden. Eine gesonderte Information ausländischer Arbeitnehmer über die Einzelheiten der Wahl hatte nicht stattgefunden. Die Antragsteller haben die Betriebsratswahl angefochten, da der Wahlvorstand die bei der Beteiligten zu 6) Beschäftigten, die überwiegend ausländischer Herkunft sind, nicht in ihren Landessprachen über den Ablauf der Betriebsratswahl sowie die Grundsätze der Wahlordnung unterrichtet habe. Die Antragsteller haben beantragt, die Betriebsratswahl für ungültig zu erklären. Der Antrag hatte in den Beschwerdeinstanzen (Hessisches LAG-9 Ta BV33/03) Erfolg.
机译:从事航空业餐饮公司6)所涉人员的运营的申请人1)至4)来自国外。 2002年3月举行的劳动委员会选举的选举通知仅以德语发布。没有为外国工人提供有关选举细节的单独信息。申请人之所以参加劳资委员会选举竞赛,是因为选举委员会未将主要是外国血统的6)雇员告知他们的劳资委员会选举过程和本国语言的选举法规原则。申请人已要求宣布劳动委员会选举无效。上诉机构(Hessisches LAG-9 Ta BV33 / 03)的申请成功。

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