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【24h】

Gehaltserhöhung bei außertariflichen Angestellten - Anspruch auf Auskunft über Kriterien einer Gehaltserhöhung bei übrigen AT-Angestellten auch bei Heranziehung leitungsbezogener Kriterien

机译:非关税雇员的工资增加-即使使用与管理相关的标准,也有权获得其他AT雇员的工资增加标准的信息

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摘要

Die Parteien streiten über einen Auskunftsanspruch des Klägers und eine daraus ggf. folgende Gleichbehandlung bei Gehaltserhöhungen. Der Kläger ist bei der Beklagten als Biologe beschäftigt. Er gehört zur Gruppe der außertariflichen (AT-)Angestellten. Deren Entgeltfragen sind in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt. Darin heißt es u. a., dass die individuelle Leistung berücksichtigt wird. Der Kläger erhielt in den Jahren 1999 und 2001 keine Gehaltserhöhung. Die Vorinstanzen (Hessisches LAG - 13 Sa 1605/02) haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers war erfolgreich.
机译:各方争辩说,原告的知情权以及在加薪时所产生的任何平等待遇。被告雇用原告为生物学家。它属于非关税(AT)雇员组。他们的薪酬问题在总公司协议中规定。说你a。考虑到个人表现。原告在1999年和2001年没有加薪。下级法院(Hessisches LAG-13 Sa 1605/02)驳回了申诉。原告的修改成功。

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